An- und Abreise
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Haus Bergisch Land GmbH & Co. KG

Allgemein

Mit seinem Buchungsauftrag erkennen der Mieter und seine Mitreisenden die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den mit der Haus Bergisch Land GmbH & Co. KG in Norderney (nachfolgend „Vermieter“) abzuschließenden Vertrag an.

Vertragsschluss

Die Buchungsanfrage des Mieters stellt lediglich das Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Der Vertrag über die Nutzungsüberlassung des Mietobjekt ist erst dann verbindlich geschlossen, wenn die Buchungsbestätigung dem Mieter zugegangen ist.

Das Mietobjekt wird dem Mieter für die angegebene Zeit ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der in der Buchungsbestätigung angegebenen Personenzahl belegt werden. Der Mieter darf das Mietobjekt nicht an Dritte weitervermieten oder zum Gebrauch überlassen.

Mietpreis und Nebenkosten

Im vereinbarten Mietpreis ist eine Pauschale für die auf das Mietobjekt entfallenden Nebenkosten (z. B. für Strom, Heizung, Wasser und -soweit vereinbart- die Endreinigung) enthalten. Es wird eine Anzahlung von 30% des Gesamtpreises vereinbart. Diese Anzahlung muss innerhalb von 14 Tagen gezahlt werden, nachdem der Mieter die Buchungsbestätigung vom Vermieter erhalten hat. Die Restzahlung ist bis spätestens 14 Tage vor Mietbeginn zu leisten. Eine Rechnung wird dem Mieter während seines Aufenthalts ausgehändigt.

An- und Abreise

Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter in der Regel ab 16.00 Uhr (Anreisezeit) in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Anreisezeit auf einen späteren Zeitpunkt am Anreisetag zu verlegen, wenn der Anreisetag auf einen abreisestarken Tag fällt und das Mietobjekt daher bis 16.00 Uhr noch nicht in vertragsgemäßen Zustand versetzt werden konnte. Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10.00 Uhr in geräumten und besenreinem Zustand übergeben. Benutztes Geschirr, Besteck, Töpfe und Pfannen sind auch dann zu reinigen und aufzuräumen, wenn der Vermieter die Endreinigung übernimmt.

Rücktritt durch den Mieter

Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten.

Bei Buchungen zu den besonderen Konditionen über das Buchungsportal „booking.com“ bleibt der Mieter, wenn er später als 12 Wochen vor dem Anreisetag storniert, zur Zahlung von 100 % des Mietpreises als pauschalem Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn verpflichtet; nur bei einer Stornierung, die innerhalb von 24 Stunden ab der Buchung erfolgt, verzichtet der Vermieter auf den pauschalen Ersatz.

Bei Buchungen zu den besonderen Konditionen über das Buchungsportal „Airbnb“ bleibt der Mieter, wenn er später als 7 Tage vor dem Anreisetag storniert, zur Zahlung von 100 % des Mietpreises als pauschalem Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn verpflichtet, bei einer Stornierung bis zu 7 Tagen vor dem Anreisetag in Höhe von 50 % des Mietpreises; nur bei einer Stornierung bis zu 14 Tagen vor dem Anreisetag, die innerhalb von 48 Stunden ab der Buchung erfolgt, verzichtet der Vermieter auf den pauschalen Ersatz.

Bei Buchungen zu den besonderen Konditionen über die Staatsbad Norderney GmbH (z.B. über das Buchungsportal „norderney.de“ oder per Telefon) bleibt der Mieter unabhängig von dem Zeitpunkt seiner Stornierung zur Zahlung von 90 % des Mietpreises als pauschalem Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn verpflichtet.

Bei sonstigen Buchungen, z.B. direkt beim Vermieter über dessen Webseite, gilt folgende Regelung: Der Mieter bleibt unabhängig von dem Zeitpunkt seiner Stornierung zur Zahlung von 90 % des Mietpreises als pauschalem Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn verpflichtet.

Maßgeblich ist jeweils der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.

Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.

Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter kann ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter die vereinbarten Zahlungen nicht fristgerecht leistet oder wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist. Eine solche Kündigung des Mietvertrages entbindet den Mieter nicht von der Verpflichtung, dem Vermieter die bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn zu ersetzen, nämlich, sofern die Kündigung innerhalb von weniger als 90 Tagen vor dem Anreisetag erfolgt, in Höhe von pauschal 90% des vereinbarten Mietpreises. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.

Pflichten des Mieters

Bei Übernahme des Mietobjektes ist die Einrichtung, Wäsche, Geschirr und Hausrat zu überprüfen. Etwaige Beschädigungen oder sonstige Mängel des Mietobjektes, falls vorhanden, sind spätestens am nächsten Tag zu melden. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib im Mietobjekt vorgesehen. Die Mieter sind zur gegenseitigen Rücksichtnahme aufgefordert. Die Ruhezeiten zwischen 22.00 Uhr und 08.00 Uhr sind einzuhalten. Das Rauchen ist nur im Außenbereich gestattet. Der während der Mietzeit entstehende Hausmüll ist nach Sorten getrennt in die dafür vorgesehenen Müllcontainer im Außenbereich zu entsorgen.

Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für alle Schäden, welche durch eine unsachgemäße Nutzung oder eine Nutzung über den vereinbarten Nutzungszweck und -umfang hinaus entstehen. Entstandene Schäden sind dem Vermieter vor Abreise anzuzeigen.

Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet nur für die rechtzeitige Überlassung des Mietobjektes in der vereinbarten Qualität, nicht hingegen für Ausstattungs- und andere Beschreibungsmerkmale des Mietobjektes, die sich z.B. durch Renovierungs- oder Reparaturarbeiten auch kurzfristig ändern können. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht gemäß §536a BGB. Der Vermieter haftet auch nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).

Tierhaltung

Tiere, insbesondere Hunde, Katzen und dergleichen dürfen nur bei ausdrücklicher Erlaubnis des Vermieters im Mietobjekt gehalten oder zeitweilig verwahrt werden. Die Erlaubnis gilt nur im Einzelfall. Sie kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstandenen Schäden – insbesondere auch für zusätzliche Reinigungsaufwendungen – , auch wenn der Vermieter die Erlaubnis zur Tierhaltung erteilt hatte.

Internet

Der Vermieter hat die Ferienwohnungen mit einem kostenlosen Internetzugang über WLAN ausgestattet. Die Nutzungsgestattung ist eine Serviceleistung des Vermieters und jederzeit widerruflich. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Die Nutzung des Internetzugangs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden am Endgerät des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Der Mieter ist verpflichtet, bei Nutzung des Internetzugangs das geltende Recht einzuhalten. Bei unvorhergesehenem Ausfall des Internetzugangs, sei es durch technische Gegebenheiten, Ausfall und/oder Leitungsarbeiten durch den Internetanbieter, hat der Mieter weder Anspruch auf Schadensersatz noch auf Mietpreisminderung.

Änderungen des Vertrages

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichenErklärungen bedürfen der Schriftform.

Rechtswahl

Es findet, sofern nicht zwingende Rechtsvorschriften dem entgegenstehen, auf den Vertrag ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Sonstiges

Sollte der Vertrag über das Mietobjekt nicht direkt über den Vermieter, sondern über einen anderen Anbieter erfolgen, so können vereinzelt andere Bedingungen gelten, die restlichen Bedingungen bleiben hiervon unberührt. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen unberührt.

Norderney, den 11. März 2020